Das Thema Sicherheit spielt in Zeiten wie diesen eine besonders wichtige Rolle. Wir nehmen deshalb zusammen mit Dr. Sonja Sattler, Gründerin der renommierten Rosenpark Klinik und der Belami das Thema Laserbehandlung unter die Lupe. Wie sicher sind die Treatments mit künstlichem Licht?
Egal ob störende Äderchen, lästige Behaarung, Pigmentstörungen oder Fältchen – die Möglichkeiten einer Laserbehandlung ist sehr vielfältig. Das haben über die letzten Jahre hinweg nur leider auch sehr viele Kosmetikstudios und Heilpraktiker für sich entdeckt. Das energiereiche Licht des Lasers kann aber nicht nur helfen den ein oder anderen Makel in den Griff zu bekommen, es kann unter falscher Anwendung ein Problem sogar verschlimmern oder sogar neue Probleme verursachen.
Seit dem 1. April 2019 gilt in Deutschland hierzu eine neue Regelung*, die besagt, dass nur noch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten beziehungsweise Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Laser bedienen dürfen. Damit stellt der Gesetzgeber klar, dass kein anderer Arzt – und erst recht kein Heilpraktiker und keine Kosmetikerin – einen Laser bedienen darf.
Dr. Sonja Sattler begrüßt diese Regelung sehr. Mit ihrer über 20-jährigen Berufserfahrung im Bereich der ästhetischen Dermatologie weiß sie, was bei einer Lasertherapie alles schiefgehen kann und was diese Regelung eventuell auch für andere Bereich in der Ästhetischen Medizin bedeutet.
Weshalb gehört eine Laserbehandlung in die Hände von Ärzten?
Dr. Sattler: “Zum Glück haben wir eine neue Regelung zur Laserbehandlung in Deutschland. Und dazu muss man vielen Kollegen, aber auch der Politik ein großes Lob aussprechen! Endlich ist dem Wildwuchs von Lasergeräten in unprofessionellen Händen ein Limit gesetzt. Ein einfacher Laserschutzkurs war bis letztes Jahr ausreichend, um ein Lasergerät zu kaufen und dann auch Patientinnen und Patienten damit zu behandeln. Ein Laser ist ein sehr energiereiches Gerät. Es kann nicht nur gute Effekte erzeugen, sondern auch Komplikationen bis hin zur Narbenbildung oder sogar bis hin zum Sehverlust erzeugen. Deshalb ist es für uns Ärzte von sehr großer Bedeutung, dass das Thema Lasertherapie nun gesetzlich neu geregelt wurde!”
Was genau kann bei einer falschen Laserbehandlung passieren?
Der Hintergrund: Laser sind Geräte mit einem besonderen Wellenlicht, also einem Licht mit sehr starker Energie und einer bestimmten Wellenlänge. Bei einer Laserbehandlung trifft diese Energie immer auf eine bestimmte Zielstruktur unseres Gewebes. Entweder auf das Wasser in der Haut für eine Hautverjüngung oder auf den Blutfarbstoff in den Äderchen, damit kann man diese dann Veröden. Man kann mit einer Lasertherapie auch Pigmentflecken oder dunkle Haare entfernen.
“Wird der Laser an der falschen Laser falschen Stelle angewendet, kann er Pigmente so zerstören, dass in der Folge ein weißen Fleck entsteht. Wendet man einen Verjüngungslaser mit zu hoher Energie an, dann werden Narben produziert. Bei einem Gerät, das auf den Blutfarbstoff zielt, dann kann es ebenso zur Narbenbildung oder Überpigmentierung kommen. Das heißt eine Laserbehandlung ist nicht einfach und bedarf großer Erfahrung. Deshalb ist es so wichtig, dass Laser in ärztlichen Händen mit entsprechender Ausbildung bleiben und nicht einfach irgendwie, in irgendwelchen Studios und Geschäften angewendet werden” so Dr. Sattler.
Wird das Gleiche auch für Fillerbehandlungen gelten?
Das Thema Fillerbehandlungen in nicht ärztlichen Händen ist sicherlich eines der schwierigsten Themen unserer Zeit in der Ästhetischen Medizin. Die Patientinnen und Patienten begeben sich in vermeintlich vertrauenswürdige Hände, denn natürlich kann auch eine Kosmetikerin oder ein Heilpraktiker Vertrauen schaffen und eine enge Bindung zum Patienten bzw. in diesem Fall zum Kunden herstellen. Wenn dieser dann eine Fillerbehandlung anbietet, dann darf er das. Filler gelten in Deutschland nämlich als Medizinprodukt und nicht als Medikament. Deshalb kann es jeder freie Mensch unter uns Filler käuflich erwerben und dann auch spritzen. Mit zum Teil fatalen Folgen, wie es der Fall einer inzwischen verurteilten Kosmetikerin oder sogar Erblindungsfälle nach Filler-Injektionen zeigen.
Über den aktuellen Stand in Sachen Fillerbehandlungen werden wir berichten!
* § 5 Abs. 2 (Fachkunde zur Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen)
(2) Ablative Laseranwendungen oder Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, die Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent- Make-up sowie Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie die Fettgewebereduktion, dürfen nur durchgeführt werden von
1.einer Fachärztin oder einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder
2.einer Fachärztin oder einem Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.
Entgegen des Referentenentwurfes vom 30.05.2018 dürfen damit nur noch Fachärzte für Haut und Geschlechtskrankheiten bzw. Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Laser zur Entferung von Tätowierungen bedienen.
Damit stellt der Gesetzgeber auch klar, dass kein anderer Arzt – und somit auch kein Heilpraktiker– mehr einen derartigen Laser bedienen darf.