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Körperverletzung nach Filler-Behandlung

Injektion auf der Stirn einer Frau

Erst kürzlich wurde wieder eine Kosmetikerin verurteilt, die unberechtigterweise Hyaluronsäure für eine Filler-Behandlung bei ihren Kundinnen gespritzt hat. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte jetzt eine 37-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in mindestens 27 Fällen zu zwei Jahren auf Bewährung.

„Ich halte das Strafmaß für absolut gerechtfertigt, denn immerhin geht es hier um die akute Gefährdung der Gesundheit von Menschen“, so Dr. Alexander P. Hilpert, Präsident der DGÄPC. Leider ist die Düsseldorfer Kosmetikerin kein Einzelfall.

„Das passiert nach wie vor noch viel zu oft in den Hinterzimmern von Kosmetikerinnen im Bereich der ästhetischen Medizin. Filler-Behandlungen mit Hyaluronsäure sind ernstzunehmende medizinische Behandlungen, die auch mit Risiken für die Patienten verbunden sind. Eine Hyaluronspritze gehört immer in die Hände von Fachärzten.“

Schon vor Jahren warnte Professor Raymund E. Horch, Direktor der Plastisch- und Handchirurgie Klinik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vor den ernsten Folgen, wenn Hyaluronsäure aus Versehen oder mangelnder Kenntnis in ein Blutgefäß oder in einen Nerv gespritzt wird. Im schlimmsten Fall können neben Erblindungen auch ganze Teile des Gesichts absterben, was medizinisch als Gewebsnekrose bezeichnet wird.

Gründe, warum sich Patienten Kosmetikerinnen und schlecht bis nicht ausgebildeten Ärzten und Heilpratikern anvertrauen, sind mangelnde Aufklärung und Unwissenheit. Sie gehen, laut dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie, vor allem auf günstige Angebote ein, ohne sich Gedanken darüber zu machen, ob die Person, die die Injektion vornimmt, überhaupt befähigt ist, eine derartige medizinische Behandlung durchzuführen. Irreführend sind auch vermeintlich seriöse Zertifikate und Betitelungen, die nicht geschützt sind.

Laut der aktuell noch im Erhebungszeitraum befindlichen DGÄPC Statistik für das Jahr 2023 gaben von über 1000 befragten Patienten 43,5 Prozent an, den Unterschied zwischen einem Schönheitschirurgen und einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie nicht zu kennen. Bei der jungen Zielgruppe unter 30 sind es sogar über 53,4 Prozent der Befragten – eine alarmierende Zahl, die nach mehr Aufklärung für Patientensicherheit ruft!

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Dass Kosmetikerinnen keine medizinischen Handlungen vornehmen dürfen, ist gesetzlich klar geregelt. Im Bereich der Ästhetischen Chirurgie kommt es leider oft zur Irreführung. Denn „Schönheitschirurg“ ist kein Facharzttitel, sondern eine Bezeichnung, die sich jeder Arzt einfach so aneignen kann – fernab der Qualifikation und Ausbildung. Die Bezeichnung ist nicht rechtlich geschützt. Ebenso ungeschützt sind „Kosmetischer Chirurg“, „Ästhetischer Chirurg“ und „Beauty Doc“ oder selbsternannte „Experten für Ästhetische Medizin oder Plastische Chirurgie“. Hinter dem „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ steht eine langjährige Ausbildung von mindestens sechs Jahren, in denen sich der Chirurg umfangreiches und detailliertes Wissen aneignet, sowie reichlich an praktischer Erfahrung sammelt.

Fazit: Also unbedingt zum Spritzen nur zum dafür ausgewiesen Spezialisten! Und: mindestens genauso wichtig die Wahl eines Qualitätsfillers!

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